Wir sind WahltherapeutInnen - die Verrechnung erfolgt nach der letzten Behandlung. Die teilweise Rückvergütung erfolgt über den jeweiligen Sozialversicherungsträger.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass nicht wahrgenommene Termine, sofern diese nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, verrechnet werden müssen!
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